Allgemeine Geschäftsbedingungen von Haus & Floß

(Stand Juni 2016)
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und dem Vermieter/Vercharterer über das Floßboot/Hausboot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an. Alle Beschreibungen und Abbildungen sind unverbindlich und können vom Original abweichen. Änderungen sind vorbehalten. Für die Genauigkeit der an Bord befindlichen Navigationsmittel einschließlich Karten wird keine Gewähr übernommen.

1. Auftrag
Die Auftragsannahme kann ausschließlich fernschriftlich oder auch per Mail erfolgen. Der Mieter und Fahrer des Floßes muss das 21. Lebensjahr vollendet haben. Rechtzeitige Buchung vorausgesetzt, erhalten Sie eine schriftliche Anmeldung und die AGB´s per E-Mail. Nach Erhalt der Unterlagen gilt der Auftrag als angenommen und gilt als verbindlicher Mietvertrag.
2. Zahlung/Mietpreis
Falls auf der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben wurde, ist der Mietpreis am Anreisetag vor Ort in bar zu entrichten.
Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Floß/Hausboot mit Ausstattung (Geschirr, Kartenmaterial, Bordbuch, Zubehör). Schlafsack, Isomatte, Kissen und Handtücher sind im Regelfall mitzubringen. Auf Wunsch können diese gegen Aufpreis vom Vercharterer zur Verfügung gestellt werden. Die Fäkalienentsorgung (auf dem Floß: Entsorgung und Entleerung des Camping-WCs) erfolgt durch den Mieter auf eigene Kosten bzw. kann am Spreecamp-Center kostenlos entsorgt werden. Das Floß wird mit geladener Batterie und 5l Trinkwasser übergeben.
Der Stromverbrauch des Elektromotors wird separat berechnet. Hierfür wird eine Strompauschaule von 5€ und Chartertag erhoben. Der Stromverbrauch und Zusatzleistungen sind nach der Fahrt ebenfalls in bar zu entrichten.
Die auf unserer Website angegeben Preise gelten jeweils für das laufende Kalenderjahr. Sollten Reservierungen für das Folgejahr vorgenommen werden, behalten wir uns geringfügige Änderungen vor.
3. Kaution
Vor Fahrtantritt ist eine Kaution in Höhe von 400,00 € zu entrichten. Diese wird nach Tourende, soweit sichtlich keine Schäden entstanden sind, zurückerstattet.
4. Übergabe
I. Für eine verspätete Übergabe der Flöße, bei Reisebeginn, die auf den Charterer
zurückzuführen ist, wird ein Verspätungsgeld von 30 € pro Stunde erhoben. Der Übergabezeitpunkt ist in der Buchungsbestätigung festgehalten.
II. Chartergebiet
Die Flöße dürfen auf allen Binnengewässern gefahren werden.
III. Rückgabe
Die gesamte Törnplanung muss so gestaltet werden, dass insbesondere die Rückreise so
rechtzeitig angetreten wird, dass auch bei widrigen Umständen die rechtzeitige Ankunft im
Ausgangshafen/ Charterstation gewährleistet ist. Sollte dennoch aus unvorhersehbaren
Gründen die rechtzeitige Rückkehr voraussichtlich nicht möglich sein, hat der Charterer den
Vercharterer sofort telefonisch zu informieren. Die Rückgabe des Floßes ist erst
abgeschlossen, wenn der Charterer seine persönlichen Dinge von Bord genommen hat und
der Vercharterer das Floß und alle Ausrüstung nach Prüfung auf Vollständigkeit und
Unversehrtheit im Ausgangshafen/Charterstation abgenommen hat. Hiervon wird ein
Protokoll erstellt, das nach Unterzeichnung durch den Charterer und den Vercharterer
verbindlich ist. Der Vercharterer macht die Endabrechnung.
IV. Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe hat der Charterer pro Tag die doppelte Gebühr der Tagescharter
zu bezahlen, wenn ihn eine Schuld an der Verspätung trifft. Darüber hinaus trägt der
Charterer die dem Vercharterer und der Nachfolgecrew entstandenen zusätzlichen Kosten
wie Hotel, Porto, Telefongebühren etc.. Sobald sich abzeichnet, dass der Törn an einem
anderen Platz als dem Ausgangshafen/Charterstation beendet werden muss, ist der
Vercharterer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Charterer verpflichtet sich in diesem Fall,
bei dem Floss zu bleiben bis der Vercharterer das Floss übernommen hat. Das Floß gilt erst
dann als ordnungsgemäß zurückgegeben wenn es im Ausgangshafen/Charterstation
abgenommen worden ist. Der Charterer trägt die entstandenen zusätzlichen Aufwendungen
und Folgekosten. Meteorologische Ereignisse, wie sie erfahrungsgemäß vorkommen
können, müssen durch eine flexible Törnplanung einkalkuliert werden; sie schließen die
Forderungen nach Punkt III, Satz 1 nicht aus. Als Verspätung gilt ebenfalls die nach der
Rückgabe benötigte Zeit für die Reparatur von Schäden, die nicht Verschleißschäden sind,
und nicht oder nur mangelhaft ausgeführt wurden, obwohl deren Behebung möglich war.
5. Rücktritt
Bei Rücktritt vom Mietvertrag entstehen Stornogebühren. Bei Absage/Umbuchung von reservierten und angezahlten Flößen entsteht grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro.
Können die Flöße am stornierten Buchungszeitraum nicht erneut verliehen werden, sind innerhalb festgelegter Fristen folgende Kosten anteilig vom Verleihpreis zu übernehmen:
Bei Rücktritten 3 bis 4 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 30 % des Gesamtpreises
Bei Rücktritten 8 bis 21 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes: 50 % des Gesamtpreises
Bei Rücktritten innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 80 % des Gesamtpreises.
Darüber hinaus gilt folgende Regelung: Eine Umbuchung der reservierten/angezahlten Flöße zum gleichen Tarif ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro möglich. Allerdings muss diese spätestens 10 Tage vor dem ursprünglichen Buchungstermin erfolgen.
Sollte wegen schlechter Wetterbedingungen (normaler Regen und Wind bis zu 5 Windstärken sind hierbei ausgeschlossen) die Floßfahrt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, können Sie diese nach Absprache mit uns und nach Zahlung des Verleihpreises auf einen anderen Termin verlegen. Bitte teilen Sie uns Ihren Rücktritt schriftlich mit.
6. Leistungsumfang
Alle vereinbarten Leistungen wie zusätzliche Mietgegenstände etc. sind in der Buchungsbestätigung festgehalten.
7. Mietzeitraum
Die Mietzeit beginnt und endet wie auf der Webseite flossurlaub.de/Preise angegeben. Nur nach Absprache kann die Abholung auch vor dem eigentlichen Benutzungszeitraum erfolgen, die Rückgabe auch später. Der Rückgabetermin ist verbindlich. Verlängerungen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Wenn Flöße und Zubehör vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf pünktliche Abreise.
8. Haftung und gegenseitige Verpflichtung
Haus&Floß haftet nicht für Schäden, welche dem Mieter dadurch entstehen könnte, dass sich am Mietobjekt ein Defekt einstellt, der eine Weiterfahrt verhindert, Zeitverlust oder sonstige Folgeschäden verursacht. Haus&Floß lehnt jede Haftung bei Personenschäden ab.
Für den Fall, dass das Mietobjekt in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat Haus&Floß das Recht, ohne Entschädigung vom Vertrag zurück zu treten. Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Mieter kann Haus&Floß den ihr entstandenen Schaden ohne weiteres mit der geleisteten Anzahlung verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Rückgabe der Boote hat in gereinigtem Zustand zu erfolgen. Auf Wunsch kann die Endreinigung übernommen werden (ab 20,- €).

9. Nutzung
Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Floßbenutzung erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und das gemietete Hausboot nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt wird. Insbesondere Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden. Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Flöße nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Flöße nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter benutzen wird.
Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.
Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Sachen sind vom Mieter in ebensolchem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat. Entsteht durch verspätete Rückgabe oder durch einen vom Mieter verursachten Schaden an unserem Floß ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (ist also das Floß bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall.
Grundsätzlich gilt: das Floß und sein Material sind Gebrauchsgüter. Sollte es dennoch zu Havarien oder Fahrtunterbrechungen kommen, besteht kein Rechtsanspruch auf Minderung.
Vor Antritt der Fahrt erhalten Sie eine Einweisung gemäß Sportboot- vermietungsverordnung.
10. Alkohol
Der Floßführer (Kapitän) hat striktes Alkoholverbot. Wir behalten uns vor Fahrtantritt vor, bei fehlender fachlicher Tauglichkeit und Zuverlässigkeit die Flöße nicht auszuhändigen.
11. Nutzung eines Grills
Grillen ist grundsätzlich an Land (Badestellen, Wasserrastplätze) erlaubt und zu empfehlen (Einschränkung nur bei Waldbrandstufe). Grillen auf dem Floß ist aufgrund der Brandgefahr nur unter besonderen Sicherheitsbedingungen gestattet. Besondere Sicherheitsbedingungen sind: kein Wellengang, sicherer Stand des Grills und ausreichender Abstand zum Holz, insbesondere zum Holzboden wegen der Strahlungswärme. Es gibt die Möglichkeit zum Floß einen Grill zu mieten. Dieser ist nach Einweisung auch auf dem Floß nutzbar. Für unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter. Grundsätzlich gilt § 7 dieser AGB’s.
12. Bestimmungen zur Nachtfahrt
Das Fahren des Floßes ist nur bis zum Einbruch der vollständigen Dunkelheit gestattet, danach sollte man seinen Anker- bzw. Übernachtungsplatz gefunden haben. Nach 22.00 Uhr darf die Musik auf den Flößen nur noch in einer angemessenen Lautstärke („Zimmerlautstärke“) abgespielt werden. Generatoren, Verstärker oder Boxen sind nicht gestattet.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und sonstiger Erfüllungsort ist der jeweilige Geschäftssitz der Vercharter. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Solchen falls wird die unwirksame Bestimmung ersetzt durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahe kommt.
14. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden vertraulich behandelt, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte und dient zur Abwicklung und Information der Kundenanfrage.